Barrierefreies Wohnen: Anforderungen, Gestaltung und Förderung
Aktualisiert: 18.08.2026
Eine barrierefreie Wohnung soll Menschen mit unterschiedlichen körperlichen und sensorischen Einschränkungen ermöglichen, sich möglichst selbstständig, sicher und ohne fremde Hilfe in den eigenen vier Wänden zu bewegen. Dazu gehören unter anderem ausreichend breite Türen, geeignete Bewegungsflächen, schwellenarme beziehungsweise schwellenlose Übergänge sowie gut erreichbare Bedienelemente.
Barrierefreies Wohnen kann nicht nur für Menschen mit Behinderung wichtig sein. Auch ältere Menschen, Personen mit vorübergehenden Einschränkungen oder Menschen, die einen Rollator oder Rollstuhl nutzen, profitieren von einer gut zugänglichen und übersichtlich gestalteten Wohnung.
Wichtig: Die Bezeichnung „barrierefrei“ sollte nicht mit „rollstuhlgerecht“ gleichgesetzt werden. Für Wohnungen gelten je nach Ausführung unterschiedliche Anforderungen. Bei einer konkreten Planung sollten deshalb die jeweils geltenden Vorgaben, insbesondere die DIN 18040-2, sowie die individuellen Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner berücksichtigt werden.

Was bedeutet barrierefreies Wohnen?
Barrierefreies Wohnen bedeutet, dass eine Wohnung und ihre wesentlichen Bereiche so gestaltet sind, dass sie möglichst ohne besondere Erschwernisse zugänglich und nutzbar sind. Dabei geht es nicht nur um den Zugang zur Wohnung, sondern auch um die Wege innerhalb der Wohnung und die Nutzung von Bad, Küche, Schlafzimmer, Wohnbereich sowie Balkon oder Terrasse.
Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit weist darauf hin, dass der Bedarf an barrierefreiem Wohnraum angesichts der demografischen Entwicklung weiter steigt. Neben dem Neubau spielt deshalb auch die Anpassung bereits vorhandener Wohnungen eine wichtige Rolle.
Allgemeine Anforderungen an eine barrierefreie Wohnung
- Türen: Die lichte Durchgangsbreite sollte mindestens 80 cm betragen. Für Menschen, die einen Rollstuhl nutzen, können größere Breiten, beispielsweise 90 cm, sinnvoll beziehungsweise erforderlich sein.
- Schwellen und Übergänge: Wohnungseingänge und Übergänge zwischen den Räumen sollten möglichst schwellenlos gestaltet sein. Dies gilt insbesondere auch für den Zugang zu Balkon oder Terrasse.
- Bewegungsflächen: In wichtigen Bereichen müssen ausreichend große Flächen zum Bewegen und Wenden vorhanden sein. Als Orientierung werden in vielen Bereichen Bewegungsflächen von mindestens 1,20 × 1,20 m vorgesehen. Für bestimmte Rollstuhlnutzungen können größere Flächen erforderlich sein.
- Flure: Flure sollten ausreichend breit sein, damit sie mit Rollstuhl, Rollator oder anderen Gehhilfen sicher genutzt werden können.
- Bodenbeläge: Böden sollten fest verlegt, rutschhemmend und möglichst blendfrei sein. Stolperstellen und unnötige Übergangsleisten sollten vermieden werden.
- Bedienelemente: Lichtschalter, Steckdosen, Türgriffe, Fenstergriffe und andere häufig genutzte Bedienelemente sollten gut erreichbar und leicht bedienbar sein.
- Beleuchtung: Eine gute und gleichmäßige Beleuchtung verbessert die Orientierung und kann das Sturzrisiko reduzieren. Besonders Eingänge, Flure, Treppen und Badezimmer sollten ausreichend beleuchtet sein.
Barrierefreier Zugang zur Wohnung
Barrierefreiheit beginnt bereits vor der Wohnungstür. Der Zugang zum Gebäude sollte möglichst stufenlos oder über eine geeignete Rampe beziehungsweise einen Aufzug erreichbar sein.
- stufenloser Zugang zum Gebäude
- ausreichend breite Türen und Durchgänge
- gut erreichbare Klingel- und Gegensprechanlage
- ausreichende Beleuchtung im Eingangsbereich
- rutschhemmende und möglichst ebene Wege
- bei mehrgeschossigen Gebäuden möglichst ein barrierefrei erreichbarer Aufzug
Auch der Weg vom Hauseingang bis zur Wohnung sollte möglichst ohne unnötige Hindernisse gestaltet sein. Bei bestehenden Gebäuden können je nach baulicher Situation Rampen, Plattformlifte oder andere Anpassungen erforderlich sein.
Barrierefreies Badezimmer
Das Badezimmer gehört zu den wichtigsten Bereichen einer barrierefreien Wohnung. Hier können bereits kleine bauliche Hindernisse die selbstständige Nutzung erheblich erschweren.
- Bodengleiche Dusche: Eine möglichst schwellenlose Dusche erleichtert den Zugang mit Rollstuhl, Rollator oder Gehhilfen.
- Rutschhemmender Boden: Der Boden sollte auch bei Feuchtigkeit möglichst sicher begehbar sein.
- Ausreichende Bewegungsflächen: Vor den wichtigsten Sanitärobjekten sollte genügend Platz für Bewegung und gegebenenfalls für einen Rollstuhl vorhanden sein.
- Haltegriffe: Stabile Haltemöglichkeiten können an Dusche und Toilette zusätzliche Sicherheit bieten. Welche Ausführung sinnvoll ist, hängt von den individuellen Bedürfnissen ab.
- Waschbecken: Ein gut erreichbares und gegebenenfalls unterfahrbares Waschbecken kann die Nutzung aus sitzender Position erleichtern.
- Armaturen: Armaturen sollten leicht erreichbar und möglichst einfach zu bedienen sein.
- Beleuchtung: Eine gute Ausleuchtung des gesamten Badezimmers erhöht die Orientierung und Sicherheit.
Toilette und Bewegungsflächen
Bei einer barrierefreien Toilette kommt es nicht allein auf die Höhe der Toilette an. Entscheidend ist das Zusammenspiel aus Sitzhöhe, Bewegungsflächen, seitlicher Erreichbarkeit, Haltemöglichkeiten und der Anordnung der übrigen Sanitärobjekte.
Die konkrete Ausführung sollte deshalb möglichst anhand der individuellen Anforderungen der Person geplant werden. Bei einer Nutzung mit Rollstuhl können andere Anforderungen gelten als bei einer Person, die einen Rollator verwendet.
Barrierefreie Küche
Eine barrierefreie Küche sollte so geplant werden, dass wichtige Arbeitsbereiche und Geräte möglichst selbstständig erreichbar und bedienbar sind.
- Ausreichend Platz: Zwischen Küchenzeilen und Möbeln sollte genügend Bewegungsraum vorhanden sein.
- Unterfahrbare Arbeitsflächen: Unterfahrbare Bereiche können Menschen im Rollstuhl das Arbeiten an der Küchenzeile erleichtern.
- Höhenverstellbare Elemente: Höhenverstellbare Arbeitsflächen können an unterschiedliche Körpergrößen und Bedürfnisse angepasst werden.
- Gut erreichbare Geräte: Backofen, Kühlschrank, Spülmaschine und andere Geräte sollten möglichst so angeordnet sein, dass sie sicher und ohne unnötiges Bücken oder Strecken genutzt werden können.
- Schränke: Höhenverstellbare oder absenkbare Schränke können die Erreichbarkeit verbessern.
Weitere Informationen zur Gestaltung einer barrierefreien Küche finden Sie beispielsweise bei KölnerLeben – Barrierefreie Küche.
Wohnzimmer und Schlafzimmer
Auch Wohn- und Schlafräume benötigen ausreichend Bewegungsfläche. Möbel sollten so angeordnet werden, dass wichtige Wege frei bleiben und Rollstuhl, Rollator oder andere Gehhilfen sicher genutzt werden können.
- ausreichend Platz neben und vor dem Bett
- freie Bewegungswege zwischen den Möbeln
- keine Stolperfallen durch lose Teppiche oder Kabel
- gut erreichbare Lichtschalter
- ausreichende Beleuchtung
- leicht erreichbare und gut bedienbare Fenster
Eine übersichtliche Einrichtung kann dabei helfen, die Selbstständigkeit im Alltag zu erhalten und unnötige Hindernisse zu vermeiden.
Balkon und Terrasse
Auch Außenbereiche gehören bei der Planung einer barrierearmen oder barrierefreien Wohnung dazu. Ein Balkon oder eine Terrasse sollte möglichst ohne störende Schwelle erreichbar sein.
- schwellenloser beziehungsweise möglichst schwellenarmer Zugang
- ausreichend breite Tür
- genügend Bewegungsfläche
- rutschhemmender Bodenbelag
- gut erreichbare Türgriffe
- ausreichende Beleuchtung
Gerade Übergänge zwischen Innen- und Außenbereich können im Alltag eine häufige Stolperstelle darstellen. Deshalb sollten sie bei einer Wohnungsanpassung besonders berücksichtigt werden.
Fenster und Bedienelemente
Fenster, Lichtschalter, Steckdosen, Türklinken und andere Bedienelemente sollten so angeordnet sein, dass sie möglichst auch aus einer sitzenden Position erreichbar und einfach zu bedienen sind.
Bei der Planung können neben der Höhe auch die notwendige Kraft und die Art der Bedienung berücksichtigt werden. Große, gut greifbare Griffe und leichtgängige Bedienelemente können die Nutzung erleichtern.
Weitere Hinweise zu Bedienelementen bietet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).
Beleuchtung und Sicherheit
Eine gute Beleuchtung ist ein wichtiger Bestandteil des barrierefreien Wohnens. Sie unterstützt die Orientierung und kann insbesondere für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen hilfreich sein.
- gleichmäßige Beleuchtung von Fluren und Durchgängen
- gute Ausleuchtung von Treppen und Eingangsbereichen
- ausreichendes Licht im Badezimmer
- blendfreie Lichtquellen
- gut erreichbare Lichtschalter
- bei Bedarf Bewegungsmelder oder automatische Beleuchtung
Barrierefreiheit für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen
Barrierefreies Wohnen bedeutet nicht ausschließlich Rollstuhlgerechtigkeit. Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen können unterschiedliche Anforderungen an ihre Wohnung haben.
- Mobilitätseinschränkungen: Breite Türen, ausreichend Bewegungsflächen und schwellenlose Übergänge können besonders wichtig sein.
- Sehbehinderungen: Kontraste, gute Beleuchtung und eine klare Raumgestaltung können die Orientierung erleichtern.
- Hörbehinderungen: Optische Signale und geeignete technische Lösungen können die Wahrnehmung von Klingel- oder Warnsignalen verbessern.
- Kognitive Einschränkungen: Eine übersichtliche Raumgestaltung und klar erkennbare Bereiche können die Orientierung unterstützen.
Barrierefreies Wohnen im Neubau und im Altbau
Bei einem Neubau lässt sich Barrierefreiheit häufig einfacher von Anfang an berücksichtigen. Ausreichende Bewegungsflächen, geeignete Türbreiten und ein gut zugängliches Badezimmer können bereits in der Planung vorgesehen werden.
Auch bestehende Wohnungen können häufig angepasst werden. Je nach Gebäude können jedoch bauliche Grenzen bestehen. Beispielsweise können tragende Wände, enge Treppenhäuser, ungünstig gelegene Installationen oder fehlender Platz einen Umbau erschweren.
Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit sieht sowohl im Neubau als auch bei der Barrierereduzierung im Bestand wichtige Handlungsfelder. Wohnberatung kann dabei helfen, individuelle Lösungen für eine konkrete Wohnung zu entwickeln.
Barrierefreie Mietwohnung
Wer zur Miete wohnt und die Wohnung an die eigenen Bedürfnisse anpassen möchte, sollte bauliche Veränderungen frühzeitig mit der Vermieterin oder dem Vermieter klären.
Je nach Maßnahme können Zustimmung, Genehmigungen und eine Regelung zu den Kosten erforderlich sein. Auch mögliche Rückbaupflichten beim Auszug sollten vor Beginn eines größeren Umbaus schriftlich geklärt werden.
Bei der Finanzierung können je nach persönlicher Situation beispielsweise Pflegekasse, Krankenkasse, Eingliederungshilfe oder Programme der Länder infrage kommen.
Eine barrierefreie Mietwohnung zu finden, kann für Menschen mit Behinderung eine große Herausforderung sein. Besonders schwierig kann die Wohnungssuche werden, wenn eine Person auf einen Assistenzhund angewiesen ist. Weitere Informationen zu den Herausforderungen bei der Wohnungssuche finden Sie in unserem Beitrag: Wohnungssuche mit einer Behinderung – eine große Herausforderung.
Kosten und Förderung für barrierefreies Wohnen
Die Kosten für eine Wohnungsanpassung hängen stark vom Umfang der Maßnahmen ab. Ein kleiner Umbau, beispielsweise die Beseitigung einzelner Hindernisse, kann deutlich günstiger sein als eine vollständige Anpassung von Bad, Küche und Zugängen.
Je nach Voraussetzungen können verschiedene Fördermöglichkeiten infrage kommen:
- Pflegekasse: Bei Pflegebedürftigkeit können unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen möglich sein.
- Krankenkasse: Bestimmte medizinische Hilfsmittel können bei entsprechender Voraussetzung über die Krankenkasse finanziert werden.
- Eingliederungshilfe: Je nach individueller Situation können Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung und Teilhabe infrage kommen.
- Landesförderung: Die Bundesländer und Kommunen bieten teilweise eigene Programme für barrierefreies beziehungsweise barrierereduziertes Wohnen an.
- KfW und weitere Förderangebote: Je nach aktueller Förderlage können Kredite oder Zuschüsse für den Abbau von Barrieren angeboten werden.
Wichtig: Förderprogramme können sich ändern. Vor Beginn eines Umbaus sollte deshalb immer geprüft werden, welche Förderung aktuell besteht und ob der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden muss.
Der Ratgeber von co2online zu barrierefreiem Wohnen gibt einen Überblick über mögliche Maßnahmen und Fördermöglichkeiten.
Wohnberatung kann bei der Planung helfen
Eine individuelle Wohnberatung kann sinnvoll sein, wenn eine Wohnung an eine Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder eine zunehmende Mobilitätseinschränkung angepasst werden soll.
Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit verweist auf Beratungsstellen, die bei Fragen zur Wohnraumanpassung unterstützen können.
Barrierefreiheit als Teil gesellschaftlicher Teilhabe
Eine zugängliche Wohnung ist mehr als eine bauliche Frage. Sie kann entscheidend dazu beitragen, dass Menschen mit Behinderungen möglichst selbstbestimmt leben und ihren Alltag eigenständig gestalten können.
Auch die Bundesregierung stellt Barrierefreiheit als wichtige Voraussetzung für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen heraus. Im Februar 2026 beschloss das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts. Dieser betrifft unter anderem die Barrierefreiheit im öffentlichen Bereich und angemessene Vorkehrungen bei gewerblich angebotenen Gütern und Dienstleistungen. Er ist nicht mit den konkreten technischen Anforderungen an eine private Wohnung gleichzusetzen.
Checkliste: Ist eine Wohnung barrierearm gestaltet?
- Ist der Zugang zur Wohnung ohne Stufen oder andere Hindernisse möglich?
- Sind die Türen ausreichend breit?
- Gibt es ausreichend Bewegungsflächen?
- Sind Flure und Durchgänge gut nutzbar?
- Gibt es störende Schwellen zwischen den Räumen?
- Ist der Balkon oder die Terrasse möglichst schwellenlos erreichbar?
- Ist das Badezimmer sicher und ausreichend groß?
- Ist die Dusche bodengleich beziehungsweise ohne relevante Schwelle erreichbar?
- Sind Haltegriffe und andere Hilfsmittel bei Bedarf nachrüstbar?
- Sind Küche und Arbeitsflächen gut erreichbar?
- Können Fenster, Lichtschalter und Steckdosen leicht bedient werden?
- Ist die Wohnung ausreichend und blendarm beleuchtet?
- Sind Böden rutschhemmend und frei von unnötigen Stolperstellen?
- Passt die Wohnung zu den individuellen Bedürfnissen der Bewohnerin oder des Bewohners?
Barrierefrei bedeutet: selbstbestimmt wohnen
Eine gut geplante barrierefreie Wohnung kann Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen mehr Selbstständigkeit, Sicherheit und Lebensqualität ermöglichen. Besonders wichtig ist eine individuelle Planung, denn nicht jede Person benötigt dieselben baulichen oder technischen Lösungen.
Wer eine Wohnung neu baut, kauft, mietet oder umbaut, sollte deshalb nicht nur einzelne Maße betrachten, sondern die gesamte Wohnsituation berücksichtigen – vom Hauseingang über Flure und Türen bis hin zu Bad, Küche, Schlafzimmer, Balkon oder Terrasse.
Barrierefreies Wohnen schafft mehr Selbstständigkeit – und kann dazu beitragen, dass Menschen länger und sicherer in ihrer vertrauten Umgebung leben können.
Weiterführende Informationen
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit: Barrierefreier Wohnraum
- ADAC: Barrierefreie Wohnung – Lösungen, Kosten und Förderung
- KölnerLeben: Barrierefreie Küche
- DGUV: Barrierefreie Bedienelemente
- co2online: Barrierefreies Wohnen – Anforderungen und Förderung
- Aktion Mensch: Barrierefrei wohnen
- Barrierefreies Wohnen: Maßnahmen und Zuschüsse
- BMAS: Mehr Barrierefreiheit – Änderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes
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