Ein Haufen Geld
Das WfbM-Entgeltsystem ist das Vergütungssystem für Menschen mit Behinderung in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). Es setzt sich aus einem Grundbetrag, einem individuellen Steigerungsbetrag und dem Arbeitsförderungsgeld (AFöG) zusammen, liegt aber im Durchschnitt weit unter dem Mindestlohn. Eine vom BMAS in Auftrag gegebene Studie hat das bestehende System analysiert und Reformvorschläge für ein transparentes und nachhaltiges Entgeltsystem erarbeitet, das auch Alternativen zum Werkstattmodell und verbesserte Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt berücksichtigt.
Die Rechtliche Grundlage für Werkstatt für behinderte Menschen
Ist das Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) – § 219 SGB IX besagt, dass einer der Aufträge einer WfbM darin besteht, „den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch geeignete Maßnahmen“ zu fördern.
Aktuelle Situation des Entgeltsystems
- Komponenten der Vergütung: Das Entgelt setzt sich aus einem fixen Grundbetrag und einem individuell bemessenen Steigerungsbetrag zusammen. Zusätzlich kann das Arbeitsförderungsgeld gezahlt werden.
- Niedrige Vergütung: Die durchschnittliche monatliche Vergütung liegt mit etwa 220 bis 226 Euro deutlich unter dem Mindestlohn.
- Kritik: Das System ist in der Kritik, weil es die Beschäftigten in den WfbM oft schlecht bezahlt und nicht ausreichend auf den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereitet.
Reformbedarf und Studien
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- Forschungsprojekt des BMAS: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine umfassende Studie in Auftrag gegeben, um das Entgeltsystem zu analysieren und Reformoptionen zu entwickeln. Es gibt zu Zeit einen Studie Entgeltsystem der Mindestlohnanspruch von WfbM-Beschäftigten (als PDF) des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Bestandteile des Werkstattentgelts
- Grundbetrag: Dieser Mindestbetrag ist gestiegen und beträgt seit Januar 2025 mindestens 133 Euro monatlich.
- Steigerungsbetrag: Zusätzlich zum Grundbetrag wird ein Betrag gezahlt, der sich nach der individuellen Arbeitsleistung (Arbeitsmenge und Arbeitsgüte) richtet.
- Gesamtentgelt: Das Gesamtentgelt ergibt sich aus der Summe von Grund- und Steigerungsbetrag und lag 2022 durchschnittlich bei etwa 222 bis 226 Euro im Monat!
- Weitere Leistungen: Abhängig von der individuellen Situation können ergänzend Leistungen der Grundsicherung (Sozialhilfe) oder eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezogen werden.
Ziele der Reformen die Schaffung eines transparenten Systems, das fairer ist.
- Mindestlohn-Einhaltung: Sicherstellung, dass WfbM-Beschäftigte zumindest den Mindestlohn erhalten.
- Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt: Stärkere Förderung des Übergangs von WfbM-Beschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.
- Besser Bildungs Angebote die Forderung des Werkstattrat Deutschland e.V
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WfbM Zufriedenheit ?