Sitz des Deutschen Bundestages
Gekürzte Mittel für Inklusion: Im Haushaltsentwurf des Bundes für 2025 sind Einsparungen im Bereich Soziales vorgesehen. Die Mittel für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen sollen gegenüber 2024 deutlich reduziert werden. Die aktuelle Situation ist also von einem Spannungsfeld zwischen notwendiger Haushaltskonsolidierung und der Einhaltung menschen rechtlicher Verpflichtungen zur Inklusion geprägt. Interessenvertretungen fordern, dass der Sozialstaat gestärkt und nicht geschwächt wird. Die Geplante Sparmaßnahmen und ihre Auswirkungen die Geplante Sparmaßnahmen und ihre Auswirkungen.
- Kritik von Verbänden: Verbände wie die ISL e.V. und andere Fachverbände warnen vehement vor diesen Kürzungen und deren negativen Auswirkungen auf die Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Sie befürchten, dass die Sparmaßnahmen die UN-Behindertenrechtskonvention gefährden und die Inklusion weiter behindern könnten.
Auswirkungen auf Bildung: Auch im Bildungsbereich gibt es Debatten über Einsparungen. In einigen Bundesländern wurde angekündigt, die Mittel für Inklusion an Schulen nicht mehr zu erhöhen, was zu Bedenken hinsichtlich der Stärkung des Sonderschulwesens anstelle echter inklusiver Bildung. - Angriff auf das BTHG: Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) gerät ebenfalls in den Fokus der Debatte um Sparpolitik, wobei befürchtet wird, dass die Fortschritte bei der individuellen Unterstützung durch Kürzungen wieder zunichtegemacht werden könnten.
Positive Entwicklungen und Anpassungen 2025
Trotz der Debatten um Sparmaßnahmen traten zum 1. Januar 2025 auch einige positive Änderungen in Kraft:
- Erhöhung des Vermögensfreibetrags: Der Vermögensfreibetrag für vermögensabhängige Leistungen der Eingliederungshilfe stieg von 63.630 Euro auf 67.410 Euro.
- Erhöhung des Behinderten-Pauschbetrags: Der steuerliche Behinderten-Pauschbetrag, den Menschen mit Behinderung in ihrer Steuererklärung geltend machen können, wurde erhöht.
- Anpassung von Kinderfreibetrag und Grundfreibetrag: Der steuerliche Kinderfreibetrag und der Grundfreibetrag stiegen ebenfalls an, was sich auch auf Eltern behinderter Kinder auswirkt, die unter bestimmten Voraussetzungen über das 18. Lebensjahr hinaus Kindergeld erhalten.
- Barrierefreiheit: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz trat in Kraft und setzt EU-weit einheitliche Anforderungen an die Barrierefreiheit für bestimmte Produkte und Dienstleistungen fest.
Fazit
Die Sparmaßnahmen im Sozialbereich stellen für Menschen mit Behinderung ein erhebliches Risiko dar, da sie oft direkt die notwendigen Hilfen betreffen, die ein Leben in Würde und Selbstbestimmung erst ermöglichen. Sozialverbände warnen eindringlich davor, bei der Inklusion zu sparen, da dies langfristig zu höheren gesellschaftlichen Kosten und menschlichem Leid führen kann.