Mit Bus und Bahn irgendwo hin kommen
Barrierefreie Verkehrsmittel umfassen Busse und Bahnen, die so gestaltet sind, dass auch Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sie problemlos nutzen können. Moderne Busse sind oft mit Rampen ausgestattet, auch dass Absenken von Bussen auf der Einstiegsseite, um so den Fahrgästen das Einsteigen zu erleichtern ist heute Standard. So sollte es eigentlich sein, doch die Realität ist in vielen Städten und Kommunen ist anders. Viele dieser Bus und Straßenbahnen ebenso Bahnsteige an Bahnhöfen sind nicht so gestaltet das sie für Menschen mit einer Körperlichen Einschränkung das Einsteigen ohne Problemen ermöglicht.
Ich haben die wichtigsten Aspekte zusammengefasst
Kernidee: Unabhängige Nutzung für alle Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten.
Anwendungsbereiche: Gebaut (physisch): Z.B. Rampen, Aufzüge, taktile Leitsysteme.
Digital: Z.B. zugängliche Websites, Apps, Dokumente.
Dienstleistungen/Produkte: Z.B. einfache Sprache, Gebärdensprachdolmetschung.
Ziel: Selbstständigkeit und volle Teilhabe aller am gesellschaftlichen Leben, in Übereinstimmung mit der UN-Behindertenrechtskonvention. Es ist im Grunde die Definition von Inklusion in der praktischen Gestaltung unserer Umgebung. Hier ist die Erklärung in Einfacher Sprache: Barrierefrei heißt: Alle Menschen können etwas nutzen. Es ist egal, ob sie alt sind, eine Behinderung haben oder krank sind.
• Sie brauchen keine Hilfe von anderen.
• Es geht um alles im Leben: Gebäude: Zum Beispiel Rampen für Rollstühle statt Treppen.
• Internet: Zum Beispiel Webseiten, die auch Menschen mit Sehschwäche gut nutzen können.
• Dienstleistungen: Zum Beispiel einfache Sprache in Ämtern.
Doch Barrierefreiheit ist soviel mehr, auch für Menschen die z. B. bind oder Taub bzw., auch nur schlecht hören können ist dies zum Teil eine große Hürde im Alltag. Der folgender der Beitrag von Aktion Mensch ist eine tolles Beispiel dafür – „Gehörlosigkeit am Arbeitsplatz: Ein Unternehmen passt sich an„
Dies ist im Behindertengleichstellungsgesetz gesetzlich geregelt, seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es verpflichtet erstmals auch private Unternehmen, Produkte und digitale Angebote barrierefrei zu gestalten – während das BGG bislang vor allem für staatliche Stellen galt.
Barrierefreies Reisen mit dem Flugzeug
Um barrierefreies Reisen für alle Menschen zu ermöglichen, bieten
Flughäfen und Fluggesellschaften eine Reihe von kostenlosen Service
diensten an. Wichtig ist, dass die Passagiere mit eingeschränkter
Mobilität („PRM“ – Passengers with reduced Mobility) ihren Bedarf für
Unterstützung am Flughafen oder an Bord rechtzeitig (bis spätestens
48 Stunden vor Abflug) anmelden. Mehr Dazu >>> Fluggastinformation.pdf
