22. November 2025
BehindertengerechtesWC

BehindertengerechtesWC

Barrierefreies Wohnen

Eine barrierefreie Wohnung muss schwellenlose Übergänge, großzügige Bewegungsflächen (mindestens (1,20\times 1,20) m) und breite Türen (mindestens 80 cm) aufweisen. Alle Räume, einschließlich Balkon oder Terrasse, müssen schwellenlos zugänglich sein. In Küche und Bad sind bodengleiche Duschen, rutschfeste Böden und leicht erreichbare Bedienelemente (Lichtschalter, Steckdosen) in einer Höhe zwischen 85 und 105 cm wichtig. 

Allgemeine Anforderungen

  • Türen: Eine Mindestbreite von 80 cm, besser 90 cm, um den Durchgang mit Rollstühlen oder Gehhilfen zu ermöglichen.
  • Schwellen: Keine Schwellen an den Zugängen zur Wohnung oder zwischen den Räumen, auch nicht an Balkonen und Terrassen.
  • Flure und Bewegungsflächen: Eine Mindestbreite von 1,20 m für Flure. Im Wohnbereich muss eine Bewegungsfläche von mindestens \(1,20\times 1,20\) m vorhanden sein, oft sogar \(1,50\times 1,50\) m für Rollstuhlfahrer.
  • Balkon und Terrasse: Schwellenlose Zugänge und eine ausreichende Bewegungsfläche zum Wenden.
  • Beleuchtung: Ausreichende Lichtquellen für Orientierung und Sicherheit, insbesondere mit bodentiefen Fenstern für gute Tageslichtnutzung.

Badezimmer

  • Dusche: Eine bodengleiche, schwellenlose Dusche und rutschfeste Bodenbeläge.
  • Toilette: Genügend Platz für die Bewegung, mit einer standardisierten Höhe.
  • Bedienelemente: Leicht zugängliche und bedienbare Armaturen. 

Küche und Wohnbereich

 

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