Assistenzhund einer Rollstuhlfahrerin
Zwischen Stufen und Vorurteilen: Warum die Wohnungssuche mit Behinderung ein Hürdenlauf ist
Die Wohnungssuche ist für viele Menschen mit erheblichem Stress verbunden, für Menschen mit Behinderungen jedoch oft ein Akt systematischer Ausgrenzung. Absagen seitens Vermietern aus Angst vor angeblichen Schäden durch Rollstuhlreifen oder die Abwertung von Assistenzhunden als störende Haustiere sind klare Beispiele für Ableismus. Solche diskriminierenden Praktiken erschweren den Zugang zu geeignetem Wohnraum und verstärken bestehende gesellschaftliche Barrieren und Vorurteile.
Die harten Fakten
- Die sogenannte 2%-Lücke verdeutlicht den Mangel an barrierefreien Wohnungen in Deutschland: Nur rund 2 % aller Wohnungen sind barrierefrei, während der Bedarf bis 2035 auf etwa 3,7 Millionen steigen dürfte.
- Dieses Ungleichgewicht: Dennoch berichten Betroffene in Umfragen der Antidiskriminierungsstelle regelmäßig von Benachteiligungen.
- Berichten von Betroffene: In Umfragen der Antidiskriminierungsstelle regelmäßig von Benachteiligungen.
- Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Die Diskriminierung aufgrund einer Behinderung ist gesetzlich untersagt und stellt einen Verstoß gegen die Grundrechte dar.
- Berichten von Betroffenen: In Umfragen der Antidiskriminierungsstelle regelmäßig von Benachteiligungen.
- Finanzielle Hürde: Barrierefreier Wohnraum ist oft Neubau und damit teurer. Da Menschen mit Behinderung statistisch häufiger von Armut bedroht sind, entsteht eine doppelte Barriere.
- Vorurteile und Diskriminierung: Zahlreiche Vermieter verbinden Behinderungen fälschlicherweise mit fehlender Selbstständigkeit oder gehen von einem erhöhten Bedarf an Betreuung beziehungsweise baulichen Anpassungen aus.
Rechtliche Rahmenbedingungen 2026
- Höherer Platzbedarf: Bei einer Schwerbehinderung gibt es oft einen gesetzlichen Anspruch auf zusätzlichen Wohnraum von bis zu 15 m², der bei der Beantragung von Sozialleistungen wie dem Bürgergeld berücksichtigt wird.
- Steuerliche Erleichterungen: Seit dem 1. Januar 2026 wird der Grad der Behinderung elektronisch an das Finanzamt übermittelt, um den Behinderten-Pauschbetrag zur Deckung von Mehrkosten unbürokratischer zu nutzen.
Der Kampf um den Assistenzhund
Vermieter dürfen die Haltung von Assistenzhunden grundsätzlich nicht pauschal untersagen, da diese als medizinisch notwendige Hilfsmittel anerkannt sind. Eine Ablehnung ist lediglich bei Vorliegen triftiger Gründe, wie etwa einer Gefährdung oder Unzumutbarkeit, zulässig und erfordert stets eine sorgfältige Prüfung des Einzelfalls. Dabei darf die Entscheidung nicht willkürlich erfolgen. Ein offizielles Zertifikat des Hundes kann den Anspruch des Mieters zusätzlich maßgeblich untermauern.
- Sonderstellung von Assistenzhunden: Da Assistenzhunde, wie beispielsweise Blindenführhunde, behinderungsbedingte Barrieren ausgleichen, genießen sie im Mietrecht einen besonderen Schutz. Ein pauschales Verbot der Tierhaltung im Mietvertrag erstreckt sich nicht auf diese medizinisch notwendigen Begleittiere.
- Kein willkürliches Verbot: Vermieter müssen die Hundehaltung in der Regel erlauben. Ablehnen dürfen sie nur, wenn der Hund etwa gefährlich ist, den Hausfrieden erheblich stört oder die Eigentümergemeinschaft die Haltung rechtmäßig untersagt.
- Einzelfallprüfung: Laut Haus & Grund sind Vermieter verpflichtet, bei der Haltung von Hunden eine Einzelfallprüfung vorzunehmen. Es wird empfohlen, trotz des bestehenden Rechtsanspruchs das persönliche Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und das entsprechende Zertifikat vorzulegen, um potenzielle Missverständnisse zu vermeiden.
- Unterstützungssuche: Betroffene können beim Wohnungsamt einen Dringlichkeitsschein beantragen oder sich an spezialisierte Karteien lokaler Wohnbaugesellschaften wenden.
Der Beste Freund: Assistenzhund für Menschen mit einer Behinderung
Erinnerungen an das Leben vor dem Assistenzhund. Ein Video Podcast. @AktionMensch
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