Strukturelle Gewalt gegen Menschen mit Behinderung entsteht durch gesellschaftliche Systeme, Gesetze und Strukturen, die zu Benachteiligung, Machtungleichgewichten und Abhängigkeiten führen, wie z.B. nicht-barrierefreie Wohnungen, unflexible Tagesabläufe in Einrichtungen oder geringes Taschengeld in Werkstätten, wodurch sie isoliert, bevormundet und schlechter geschützt werden, oft verstärkt durch Mehrfachdiskriminierung (Ableismus, Sexismus).
Was ist strukturelle Gewalt?
- Sie geht nicht von Einzelpersonen aus, sondern von indirekten Systemen und Bedingungen.
- Führt zu Gefühlen der Ohnmacht, des Ausgeschlossenseins und der Nicht-Ernstgenommen-Werdens.
- Verletzt Grundrechte und Chancenungleichheit.
Beispiele für strukturelle Gewalt:
- Wohnen & Pflege: Barrieren in Wohnumgebungen, fehlende Wahlmöglichkeiten bei Betreuern, Störung der Intimsphäre, schlechte Personalausstattung, die Vernachlässigung begünstigt.
- Arbeit (Werkstätten): Geringes Taschengeld, das soziale Teilhabe einschränkt; mangelnde Wahlmöglichkeiten bei Betreuern und Mitbewohnern.
- Gesetze & Institutionen: Starre Regeln, die Selbstbestimmung einschränken, z.B. Zwangseinweisungen in Heime, obwohl freie Wohnformen möglich wären.
- Institutionelle Bedingungen: Strukturen in Einrichtungen, die Ausbrüche erschweren und Gewaltschutzkonzepte oft nur auf dem Papier umsetzen. Da zu ein interessanter Beitrag des NDR -Wenn Schutz fehlt: Gewalt gegen Menschen mit Behinderung
Die Folgen
- Gefühl der Isolation, Unsicherheit, Unfähigkeit.
- Verinnerlichung von Hilflosigkeit und Aufgeben des Autonomie-Wunsches.
- Erhöhtes Risiko, Opfer von direkter Gewalt zu werden (körperlich, psychisch, sexuell).
Welche Maßnahmen werden getroffen?
- Schaffung von Selbstbestimmung und Autonomie als zentrales Element des Gewaltschutzes (Anzeige)
- Umsetzung von Gewaltschutzkonzepten in Einrichtungen.
Sexuelle Gewalt gegen Menschen mit Behinderung
Sexuelle Gewalt gegen Menschen mit Behinderung ist ein ernstes und weit verbreitetes Problem, das oft von struktureller Gewalt und dem Aberkennen von Selbstbestimmung begleitet wird. Betroffene sind aufgrund verschiedener Faktoren einem höheren Risiko ausgesetzt, Opfer von sexualisierter Gewalt zu werden.
Statistiken und Herausforderungen
Es gibt keine exakten bundesweiten Zahlen für Deutschland, aber Studien aus anderen Ländern legen nahe, dass mindestens jede dritte Frau mit Behinderung sexualisierte Gewalt erlebt hat. Die Dunkelziffer ist vermutlich hoch, da Betroffene oft Schwierigkeiten haben, die Gewalt zu benennen oder Hilfe zu finden. Gewalt tritt häufig in Einrichtungen der Behindertenhilfe und Werkstätten auf.
Hilfsangebote und Anlaufstellen
Es gibt spezialisierte Hilfsangebote für Betroffene:
- Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“: Dieses bundesweite Angebot berät Betroffene, Angehörige und Fachkräfte. Es ist kostenlos, anonym und rund um die Uhr unter der Telefonnummer 08000 116 016 sowie online erreichbar.
- Suse-hilft.de: Ein spezielles Angebot für Frauen und Mädchen mit Behinderungen, das Informationen in Leichter Sprache, Deutscher Gebärdensprache (DGS) und von Fachleuten in ganz Deutschland bietet.
- Polizei: Eine Strafanzeige kann jederzeit bei jeder Polizeidienststelle erstattet werden. Die Polizei-Beratung informiert über die rechtlichen Schritte.
Prävention
Präventionsarbeit zielt darauf ab, die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung zu stärken und Strukturen zu schaffen, die Tätern keinen Raum bieten. Dies umfasst:
- Schutzkonzepte: Organisationen und Einrichtungen sind angehalten, transparente Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt zu entwickeln und umzusetzen.
- Fort- und Weiterbildung: Regelmäßige Schulungen von Fachkräften in Einrichtungen zu Prävention, Intervention und Täterstrategien sind essenziell.
- Aufklärung: Informationsmaterialien und Projekte, die Kinder und Jugendliche über Freundschaft, Achtung und Grenzen aufklären, tragen zur Prävention bei.
Das Ziel ist es, mehr Öffentlichkeit für das Thema zu schaffen und Betroffene besser zu unterstützen.